Creator AGB

Creator AGB - Version 3: zuletzt geändert am 07.05.2024

Präambel
Die Speekly GmbH, Stolberger Str. 90 D, 50933 Köln (nachfolgend „Speekly GmbH“) ist Betreiber der Plattform Speekly (nachfolgend „Speekly“). Der Zugang zu Speekly erfolgt unter der Web-Adresse „www.speekly.de“.
Speekly ermöglicht Interessenten (nachfolgend jeweils „Brand“), die Erstellung von Video-und Fotoinhalten (nachfolgend „Content“) in Auftrag zu geben und an diesem Content Nutzungsrechte zu erwerben. Der Content dient insbesondere zu Zwecken der Online-Vermarktung der Brands bzw. deren Produkten im Rahmen von Social Media und anderen Aktivitäten der Werbung und Produktvermarktung.
Für die Erstellung von Content erteilt eine Brand einen Auftrag an Speekly GmbH über Speekly. Speekly GmbH wird für die Erstellung des Contents einen externen Anbieter unterbeauftragen (nachfolgend „Creator“).
Vor verbindlicher Vergabe des Auftrages an Speekly GmbH kann die Brand eine Auswahl treffen, welcher Creator mit der Erstellung des Contents durch Speekly GmbH unterbeauftragt werden soll. Hierfür wird die Brand eine Beschreibung des gewünschten Contents mit Spezifikationen erstellen (nachfolgend „Briefing“) und dieses über die vorgesehenen Funktionen auf Speekly übermitteln (nachfolgend „Auftrag“).
Die über Speekly angebundenen Creator können den Auftrag einsehen und sich für die Erstellung des Contents bewerben. Hierfür erstellen die Creator digitale Bewerbungen. Die Creators können bis zur Auswahl durch die Brand ihre Bewerbung auch jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder zurückziehen.
Gegen Anzahlung der Vergütung kann die Brand die Bewerbungen einsehen und anschließend einen Creator auswählen.
Die Brand erteilt nachfolgend Speekly GmbH über Speekly den Auftrag, den Content durch Unterbeauftragung des ausgewählten Creator erstellen zu lassen. Speekly GmbH wird dem ausgewählten Creator einen Auftrag zur Erstellung des Contents gemäß des Briefings in eigener Verantwortung erteilen.
Nach Erstellung des Contents durch den Creator wird dieser den Content auf Speekly hochladen und somit Speekly GmbH sowie der Brand zugänglich machen.
Der Zugang von Creators und Brands (nachfolgend jeweils auch „Nutzer“) zu Speekly erfolgt durch Eröffnung eines Nutzerkontos auf Speekly.de (nachfolgend „Account“) unter Angabe der hierfür erforderlichen Informationen. Im Rahmen der Eröffnung des Accounts müssen die Nutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung von Speekly akzeptieren. Nach Eröffnung des Accounts können die Nutzer die Funktionalitäten von Speekly in Anspruch nehmen.
Dem Nutzer obliegt es, sorgfältig zu prüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, ob Speekly den Anforderungen des Nutzers entspricht. Der Nutzer trägt ferner Sorge dafür, dass er die erforderlichen Mindestvoraussetzungen an die Nutzung von Speekly hardware- und softwareseitig erfüllt. Die Schaffung und Betreuung der Anbindung des Nutzers an das lnternet ist kein Gegenstand dieses Vertrages, sondern obliegt dem Nutzer.
Die nachfolgenden AGB (die „Creator AGB“) regeln – in Ergänzung zu den Speekly AGB (abrufbar unter www.speekly.de/agb) – das Rechtsverhältnis zwischen Speekly GmbH und Creator.

  1. Geltungsbereich
    (1) Die Creator AGB regeln besondere Bestimmungen zwischen Speekly GmbH und dem Creator. Sie ergänzen die Speekly AGB, die zusätzlich zu diesen Creator AGB gelten.
    (2) Verwendet ein Creator eigene Geschäftsbedingungen und weichen diese von diesen AGB ab, so haben die Creator AGB Geltungsvorrang, auch wenn Speekly den Geschäftsbedingungen des Creators nicht ausdrücklich widersprochen hat.
    (3) Bezüglich der verschiedenen Vertragsdokumente gilt folgende Geltungsreihenfolge:
    Ggfs. bestehende individuelle Vereinbarungen
    diese Creator AGB
    die Speekly AGB

  2. Leistungsgegenstand
    (1) Der Creator erstellt gemäß dem von der Brand über Speekly zur Verfügung gestellten Briefing den beauftragten Content und überträgt Speekly GmbH die Rechte an diesem Content gemäß der Bestimmungen unter Ziffer 5 dieser Creator AGB.
    (2) Der Creator wird die Erstellung des Contents persönlich ausführen oder sich sorgfältig ausgesuchter Personen zur Mithilfe bzw. Contenterstellung bedienen, die er in eigener Verantwortung beauftragt (nachfolgend „Co-Creator“). Der Creator wird selbst im Content sichtbar sein bzw. auftreten oder sich von der Brand ausgewählter anderer Personen bedienen, welche der Rechteübertragung zugestimmt haben.
    (3) Die Lieferung und Übergabe des Contents durch Creator erfolgt durch Hochladen des Contents mittels der hierfür auf Speekly vorgesehenen Funktion. Falls nichts Abweichendes vereinbart wird, muss der Creator den Content spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss und Erhalt der Produktionsmittel (wie näher definiert in Ziffer 7 dieser Creator AGB) hochladen.
    (4) Der Creator verpflichtet sich vertraglich zur einmaligen angemessenen Anpassung des vertraglich geschuldeten Contents im Rahmen einer (1) Feedback-Schleife. Diese einmalige Anpassung ist durch das vertragliche Entgelt abgegolten. Eine solche Anpassung kann nur gefordert werden, wenn sich die Änderungswünsche innerhalb des durch das Briefing festgelegten Rahmens halten. Eine angeforderte Anpassung hat durch den Creator innerhalb von 3 Kalendertagen zu erfolgen, wenn nichts Abweichendes vereinbart wurde. Der Creator ist nicht zur Anpassung verpflichtet, wenn die im Rahmen des Anpassungswunsches gestellten Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umsetzbar sind. Die Pflichten des Creators zur Gewährleistung im Falle einer mangelhaften Leistung bleiben unberührt.
    (5) Dem Creator stehen aus dem Rechtsverhältnis zwischen Speekly GmbH und Dritten („Dritter“ meint jede natürliche oder juristische Person, die nicht Partei dieser Creator AGB ist) (insbesondere der beauftragenden Brand) keine eigenen Ansprüche oder Rechte zu.
    (6) Der Creator gewährleistet, dass der vereinbarte Content gemäß des Briefings, etwaiger Zusatzleistungen und gegebenenfalls der im Nachgang des Briefings vereinbarten Änderungen oder Präzisierungen erstellt wird.

  3. Vertragsabschluss; Rücktrittsrecht
    (1) Die Übermittlung der Bewerbung durch den Creator auf Speekly stellt ein Angebot des Creators an Speekly GmbH zum Abschluss eines Vertrages bezüglich der Erstellung des Contents durch den Creator dar. Das Angebot bezieht sich inhaltlich auf die Bestimmung des Briefings durch die Brand gemäß Ziffer 3 Abs. 1 der Speekly AGB. Der Creator ist an das Angebot drei Wochen lang gebunden, sofern er nicht seine Bewerbung bis zur Auswahl durch die Brand wieder zurückzieht, was jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich ist.
    (2) Der Vertrag kommt zwischen dem Creator und Speekly GmbH zustande durch die Annahme dieses Angebotes durch Speekly GmbH. Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer elektronischen Bestätigung durch Speekly GmbH an den Creator mittels E-Mail.
    (3) Speekly GmbH ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet. Die Erstellung eines Angebots (Bewerbung) wird nicht vergütet.
    (4) Speekly GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftrag der Brand vorzeitig beendet wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Brand die für die Erstellung des Contents erforderlichen Produktionsmittel (wie näher definiert Ziffer 7) nicht rechtzeitig übersendet. In diesem Fall erhält der beauftragte Creator eine Ausfallvergütung in Höhe von 50% der ursprünglich zwischen ihm und Speekly GmbH vereinbarten Vergütung zzgl. eventueller Zusatzleistungen.

  4. Vergütung
    (1) Speekly GmbH schuldet dem Creator für die Erstellung des auftragsgemäßen Contents eine Vergütung. Die Mindestvergütung für einen konkreten Auftrag wird auf Speekly vor Abgabe der Bewerbung angezeigt. Der Creator kann innerhalb des geposteten Briefings oder eines bereits erteilten Auftrags noch kostenpflichtige Zusatzleistungen zusätzlich anbieten. Nimmt die Brand das Angebot an, wird eine entsprechende verbindliche Vertragsergänzung durch die Bereitstellung eines Zusatzauftrags im Chat dokumentiert. Die Zahlung der Preiserhöhung erfolgt über einen zusätzlichen Zahlungslink. Die Rechnungserstellung erfolgt entsprechend des allg. Vertragsablaufs. Die Abrechnung erfolgt im Gutschriftverfahren, wobei die Gutschrift als PDF-Datei durch den Creator über Speekly abgerufen werden kann.
    (2) Der Zahlungsanspruch des Creators wird mit Abnahme des Contents durch Speekly GmbH fällig; § 641 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Die Abnahme hat zu erfolgen, wenn der Content auf Speekly hochgeladen wurde und dem vereinbarten Vertragsinhalt gemäß des Brand-Briefings und den ggf. gebuchten Zusatzleistungen entspricht.
    (3) Die Abnahme erfolgt als elektronische Mitteilung durch Speekly GmbH an den Creator mittels E-Mail.

  5. Geistiges Eigentum
    (1) Indem der Creator den erstellten Content auf Speekly hochlädt, bietet der Creator der Speekly GmbH an, dieser sämtliche Rechte an dem Content, soweit diese dem Creator zustehen, einzuräumen ("Lizenz"). Die Lizenz wird dauerhaft, unwiderruflich, ausschließlich (auch unter Ausschluss des Creators), weltweit und inhaltlich unbeschränkt erteilt. Insbesondere wird Speekly GmbH im Rahmen der Lizenz folgendes gestattet: Speekly GmbH darf den Content uneingeschränkt ganz oder teilweise, entgeltlich oder unentgeltlich und in jeder Form, jedem Medium und jeder Technologie (in digitaler oder analoger Form auf Bild-, Daten- und Tonträger aller Art), unabhängig davon, ob diese bereits bekannt sind oder erst noch entwickelt werden, nutzen, unterlizenzieren, übertragen oder sonst kommerziell oder nicht-kommerziell verwerten, vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen, öffentlich aufführen, verbreiten, bearbeiten, modifizieren oder abgeleitete Werke des Contents erstellen und diese wie vorgenannt nutzen oder verwerten. Speekly GmbH nimmt dieses Angebot an, indem der Content auf Speekly nach Abschluss des Uploads durch den Creator gespeichert wird. Eine Pflicht für Speekly GmbH, die mit der Lizenz verbundenen Rechte auszuüben, besteht nicht.
    (2) Soweit ein Creator Content, der nicht zuvor von einer Brand beauftragt worden ist für Speekly GmbH erstellt und diese auf Speekly hochlädt oder sonst an Speekly GmbH zur Erfüllung eines Vertrags mit Speekly GmbH übermittelt, gelten die Bestimmungen über die Rechteeinräumung an Content gemäß Ziffer 5 (1) dieser Creator AGB entsprechend.
    (3) Der Creator verzichtet hiermit, soweit rechtlich zulässig, auf die ihm nach dem Urheberrecht zustehenden Urheberpersönlichkeitsrechte, insbesondere auf das Recht zur Veröffentlichung eines Werkes, auf das Recht, als Urheber genannt zu werden und auf das Recht auf Zugang zu dem Werk.

  6. Nutzung des Contents für künstliche Intelligenz
    (1) Speekly GmbH entwickelt eigene KI-Systeme, entwickelt KI-Systeme Dritter weiter oder setzt KI-Systeme Dritter ein (ein „KI-System“ meint ein maschinengestütztes System, das für einen in wechselndem Maße autonomen Betrieb ausgelegt ist, das nach seiner Einführung anpassungsfähig sein kann und das aus den erhaltenen Eingaben für explizite oder implizite Ziele ableitet, wie Ergebnisse wie etwa Vorhersagen, Inhalte, Empfehlungen oder Entscheidungen hervorgebracht werden, die physische oder virtuelle Umgebungen beeinflussen können – alle von Speekly GmbH entwickelten KI-Systeme, weiter entwickelten KI-Systeme Dritter oder durch Speekly GmbH eingesetzten KI-Systeme Dritter nachfolgend „Speekly KI“).
    (2) Die Rechteeinräumung im Sinne der Ziffer 5 dieser Creator AGB umfasst ausdrücklich die umfassende Nutzung des erstellten Contents zu Zwecken des Trainings der Speekly KI und der Generierung von Inhalten durch die Speekly KI. Um Zweifel auszuschließen, umfasst die Rechteeinräumung das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht und das Recht der öffentlichen Wiedergabe des Contents des Creators jeweils zum Zweck des Trainings der Speekly KI oder der Generierung von Inhalten durch die Speekly KI.

  7. Zusicherungen und Gewährleistungen
    (1) Der Creator sichert zu und gewährleistet, alle erforderlichen Rechte am Content Dritter, insbesondere von Co-Creatoren zu haben, um Speekly GmbH die Rechte gemäß dieser Creator AGB einzuräumen. Der Creator sichert zu und gewährleistet ferner, alle erforderlichen Einwilligungen Dritter, insbesondere diejenigen der Co-Creatoren, eingeholt zu haben, um den Content Dritter an Speekly GmbH dergestalt zu übertragen, dass Speekly den Content Dritter zu den in diesen Creator AGB aufgeführten Zwecken verarbeiten kann.
    (2) Der Creator sichert zu und gewährleistet, dass der von ihm erstellte Content frei von Rechten Dritter ist und eine vertragsgemäße Verwendung des Contents durch die Speekly GmbH keine Verletzung von Rechten Dritter darstellt.
    (3) Der Creator ist verpflichtet, bei Kenntnis einer möglicherweise bestehenden Verletzung von Rechten Dritter dies umgehend Speekly GmbH mitzuteilen.

  8. Produktionsmittel
    (1) Die an den Creator für die Erstellung des Contents von der Brand zur Verfügung gestellten Produktionsmittel (z.B. das per Content zu bewerbende Produkt der Brand) („Produktionsmittel“) sind Eigentum von Speekly GmbH.
    (2) Eine Herausgabepflicht besteht nicht, wenn das Produktionsmittel ausdrücklich von Speekly GmbH an den Creator dauerhaft überlassen wurde. Stellt der Creator den geschuldeten Content nicht fristgemäß auf Speekly bereit oder verweigert der Creator die geschuldete Anpassung gemäß Ziffer 2 Abs. 4, sind überlassene Produktionsmittel auch dann herauszugeben, falls diese dauerhaft überlassen wurden.
    (3) Die vorstehenden Absätze gelten auch dann, wenn die Übergabe (Besitzverschaffung) der Produktionsmittel an den Creator unmittelbar durch die Brand erfolgt ist.
    (4) Verstößt der Creator gegen seine Pflicht zur Herausgabe der Produktionsmittel, so hat er an Speekly GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe des allgemeinen Verkaufspreises des Produktionsmittels zu leisten, mindestens jedoch in Höhe von EUR 150,00. Die Vertragsstrafe tritt neben die sonstigen Rechte auf Herausgabe und auf Schadensersatz, wird jedoch auf einen solchen Schadensersatz angerechnet.

  9. Kundenschutz
    (1) Gegenüber Speekly GmbH ist der Creator zum Kundenschutz verpflichtet. Der Creator darf von Kunden (Brands), die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt werden, weder unmittelbar, noch mittelbar über Dritte, Aufträge zur Erstellung von Marketing/Brand-Content im Bereich des „User-Generated Content“ wahrnehmen. Der Kundenschutz gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Er gilt während des jeweiligen Vertragsverhältnisses zwischen Speekly GmbH und dem Creator – für die Durchführung eines (Content-)Auftrags – und für die Dauer von drei (3) Monaten nach dessen Beendigung. Unter Vertragsverhältnis ist sowohl die konkrete Beauftragungen des Creators mit der Erstellung von Content als auch eine erst begonnene Bewerbung auf einen Auftrag im Rahmen des allgemeinen Nutzungsvertrages auf Speekly zu verstehen, die dem Creator den Einblick in den gerade aktiv nach Dienstleistern suchenden Kundenstamm von Speekly GmbH ermöglicht.
    (2) Ist unklar, ob Brands dem Creator im Rahmen seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt geworden sind, so muss der Creator nachweisen, dass ihm die Brands außerhalb seiner Tätigkeit für Speekly GmbH bekannt geworden sind.
    (3) Sperrt Speekly GmbH den Creator von der Nutzung von Speekly, ohne dass für die Sperrung ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Kundenschutzklausel unwirksam, wenn der Creator innerhalb von einem Monat nach der Sperrung schriftlich erklärt, dass er sich an die Vereinbarung nicht gebunden erachtet.

  10. Änderungen der AGB
    (1) Speekly GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, es sei denn, die Änderung ist für den Creator nicht zumutbar. Die Änderung erfolgt nur beim Vorliegen von folgenden sachlichen Gründen:
    a) wenn die Änderung dazu dient, eine Übereinstimmung der AGB mit dem anwendbaren Recht herzustellen, insbesondere wenn sich die geltende Rechtslage ändert;
    b) wenn die Änderung der Speekly GmbH dazu dient, zwingenden gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen nachzukommen;
    c) wenn gänzlich neue Leistungen der Speekly GmbH, bzw. Leistungselemente sowie technische oder organisatorische Prozesse der Speekly GmbH eine Beschreibung in den AGB erfordern und hieraus das bestehende Vertragsverhältnis zum Creator nicht zu dessen Lasten beeinträchtigt wird;
    d) wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für die Creator ist.
    (2) In einem solchen Fall wird die Speekly GmbH die geänderten AGB mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Creator bei der Speekly GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse senden.
    (3) Widerspricht der Creator den neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, so gelten die geänderten AGB als von ihm angenommen. Die Speekly GmbH wird den Creator mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
    (4) Creator können geänderten AGB ebenfalls durch eine ausdrückliche Einverständniserklärung zustimmen.

  11. Freistellung
    (1) Der Creator stellt Speekly GmbH von den angemessenen Kosten der Verteidigung gegen
    a) alle berechtigten Ansprüche Dritter, welche Dritte gegen Speekly GmbH auf Grundlage der Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf den Content wegen eines schuldhaften Verhaltens des Creators geltend machen; und
    b) alle berechtigten Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer schuldhaften Verletzung der in diesen Creator AGB enthaltenen Zusicherungen und Gewährleistungen (insbesondere, aber nicht beschränkt auf Ziffer 7) durch den Creator ergeben (Ansprüche Dritter gemäß dieser Ziffer 11 a) und b) nachfolgend „Drittansprüche“).
    frei. Die Freistellungsverpflichtung gemäß dieser Ziffer 11 gilt insoweit nicht, als der Drittanspruch auf einem Verschulden der Speekly GmbH beruht.
    (2) Die Verpflichtung des Creators zur Freistellung der Speekly GmbH gilt nur, wenn a) der Drittanspruch rechtskräftig festgestellt ist, b) Speekly GmbH den Creator innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Drittanspruch rechtskräftig festgestellt wurde, schriftlich von dem Drittanspruch unterrichtet hat.

  12. Schlussbestimmungen
    (1) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht, "CISG").
    (2) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder diese Vereinbarung eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
    (3) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Rechtsverhältnis zwischen Nutzern und Speekly GmbH ist Köln, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Nutzer in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht der Speekly GmbH einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.